Ab sofort mehr Zuschuss beim Zahnersatz!

Gute Nachricht: Seit 1. Oktober bekommen gesetzlich Krankenversicherte für Zahnersatz mehr Geld von der Krankenkasse. Der Festzuschuss wird von 50 auf 60 Prozent erhöht.

  • Erfahrung 20+ Jahre Praxisalltag
  • Expertise Implantologie & Labor
  • Autorität Zertifiziert & QM
  • Vertrauen 4,5★ · 60 Bewertungen
Ab sofort mehr Zuschuss beim Zahnersatz!

Gute Nachrichten für alle unsere gesetzlich versicherten Patienten der Praxis Dr. Kuntsch: Seit 1. Oktober 2020 erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz im Rahmen der sogenannten Regelversorgung um 10 %. Sie erhalten dann statt bisher 50 nun 60 % von Ihrer Krankenkasse.

Welche Leistungen bezuschusst werden

Die gesetzlichen Krankenversicherer bezuschussen bei einer medizinisch notwendigen zahnprothetischen Versorgung folgende zahnärztliche und zahntechnische Leistungen:

  • Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen)
  • Suprakonstruktionen (implantatgetragene Kronen, Brücken oder Prothesen)

Was „Regelversorgung“ bedeutet

„Regelversorgung“ bedeutet die von allen gesetzlichen Krankenversicherungen vereinbarte Basisversorgung, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Zusätzliche Extras wie Keramik bei Kronen oder Brücken oder ein Goldinlay bezahlen Sie als Patient weiterhin selbst.

Bonusheft bringt Zusatzbonus

Weisen Sie mit Ihrem Bonusheft nach, dass Sie jedes Jahr zur Kontrolle bei uns in der Praxis waren, erhalten Sie ab sofort zudem einen höheren Bonus. Die Änderungen ab 1. Oktober 2020 im Überblick:

  1. 01

    Festzuschuss auf Zahnersatz: 60 %

    bislang 50 %

  2. 02

    Bonusheft fünf Jahre lückenlos gefüllt: 70 %

    Festzuschuss auf Zahnersatz

  3. 03

    Bonusheft zehn Jahre lückenlos gefüllt: 75 %

    Festzuschuss auf Zahnersatz

In begründeten Ausnahmefällen kann Ihre Krankenkasse auch dann den Zuschuss auf 75 Prozent erhöhen, wenn Sie Ihre Zähne regelmäßig gepflegt und in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Behandlung die Kontrolluntersuchungen nur einmal ausgelassen haben.

Wichtig zu wissen

Diese Neuregelung gilt für alle Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Oktober 2020 aufgestellt werden. Für alle Behandlungen, die vor dem Datum vereinbart und von der Kasse genehmigt wurden, gelten noch die alten Konditionen.

Stempel im Bonusheft fehlt?

Falls Ihnen für dieses Jahr noch der Stempel in Ihrem Bonusheft fehlen sollte: Vereinbaren Sie einen Kontrolltermin bei uns. Ein Anruf, der bares Geld bedeuten kann!

  • Telefon: +49 831 27030 – telefonisch sind wir während unserer Sprechzeiten für Sie da
  • Mo, Di, Do: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • Mi: 07:30 – 14:00 Uhr
  • Fr: 08:00 – 12:30 Uhr

Ihren Termin vereinbaren Sie telefonisch unter 0831 27030 oder per WhatsApp.

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