Blog aus der Zahnarztpraxis Dr. Kuntsch

Informieren Sie sich hier über zahnmedizinische Themen und Neuigkeiten aus unserer Praxis. 

Ab sofort mehr Zuschuss beim Zahnersatz!

Gute Nachrichten für alle unsere gesetzlich versicherten Patienten der Praxis Dr. Kuntsch: Seit 1. Oktober 2020 erhöht sich der Festzuschuss für Zahnersatz im Rahmen der sogenannten Regelversorgung um 10 %. Sie erhalten dann statt bisher 50 nun 60 % von Ihrer Krankenkasse. 
Die gesetzlichen Krankenversicherer bezuschussen bei einer medizinisch notwendigen zahnprothetischen Versorgung folgende zahnärztliche und zahntechnische Leistungen:
•    Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen)
•    Suprakonstruktionen (implantatgetragene Kronen, Brücken oder Prothesen)


„Regelversorgung“ bedeutet die von allen gesetzlichen Krankenversicherungen vereinbarte Basisversorgung, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Zusätzliche Extras wie Keramik bei Kronen oder Brücken oder ein Goldinlay bezahlen Sie als Patient weiterhin selbst. 

Bonusheft bringt Zusatzbonus 
Weisen Sie mit Ihrem Bonusheft nach, dass Sie jedes Jahr zur Kontrolle bei uns in der Praxis waren, erhalten Sie ab sofort zudem einen höheren Bonus.

Die Änderungen ab 1. Oktober 2020 im Überblick:
Festzuschuss auf Zahnersatz: 60 % (bislang 50 %)
Bonusheft fünf Jahre lückenlos gefüllt: Festzuschuss auf Zahnersatz 70 %
Bonusheft zehn Jahre lückenlos gefüllt: Festzuschuss auf Zahnersatz 75 %

In begründeten Ausnahmefällen kann Ihre Krankenkasse auch dann den Zuschuss auf 75 Prozent erhöhen, wenn Sie Ihre Zähne regelmäßig gepflegt und in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Behandlung die Kontrolluntersuchungen nur einmal ausgelassen haben.

Wichtig zu wissen: Diese Neuregelung gilt für alle Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Oktober 2020 aufgestellt werden. Für alle Behandlungen, die vor dem Datum vereinbart und von der Kasse genehmigt wurden, gelten noch die alten Konditionen. 

Falls Ihnen für dieses Jahr noch der Stempel in Ihrem Bonusheft fehlen sollte: Vereinbaren Sie einen Kontrolltermin bei uns. Ein Anruf, der bares Geld bedeuten kann!


Telefonisch sind wir während unserer Sprechzeiten für Sie da:
Telefon: +49 831 27030

Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr
Mi von 07:30 - 14:00 Uhr
Fr von 08:00 - 12:00 Uhr


Sie können Ihren Termin in der Praxis auch jederzeit online vereinbaren: 
www.dr-kuntsch.de/onlinetermin

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