Vollnarkose

Eine Zahnbehandlung kann heute weitestgehend schmerzfrei unter Lokalanästhesie (örtlicher Betäubung) durchgeführt werden. Es gibt jedoch Indikationen welche eine Vollnarkose rechtfertigen.

Einem behandlungsunwilligen Kleinkind, dessen Zahnzustand schlecht ist, kann mit Hilfe einer Narkose geholfen werden. Oftmals ist es möglich in nur einer Narkosebehandlung alle Zahndefekte zu beseitigen.

Auch geistig behinderte Mitmenschen können manchmal eine notwendige Behandlung nicht akzeptieren. Eine Narkosebehandlung gestattet uns einzugreifen.

Müssen mehrere Weisheitszähne entfernt werden, kann eine Narkosebehandlung den Eingriff vergessen machen.

Bei der Vollnarkose wird der Patient in einen künstlichen Tiefschlaf versetzt. Sämtliche Sinne sind vollständig ausgeschaltet. Der Narkosearzt steuert Narkosestärke bzw. –tiefe. Vitalfunktionen wie Herzschlag, Atmung und Blutdruck werden hierbei ständig überwacht und kontrolliert. Der Patient bekommt von der Behandlung nichts mit und kann in kürzester Zeit wieder aus der Narkose geholt werden. Durch den Einsatz moderner Medikamente, stellen Nebenwirkungen wie Schwindel und Übelkeit heute kein Problem mehr dar.

Sollten Sie eine Behandlung unter Vollnarkose wünschen, wird der Anästhesist zur Vorbereitung der Narkose ein ausführliches Gespräch mit Ihnen führen. Dies hat verschiedene Gründe:

  • Der Anästhesist kann sich über Ihren Gesundheitszustand informieren
  • Er klärt Sie über die geeignete Narkoseform, die Durchführung und Risiken auf

Um das Risiko einer Vollnarkose einschätzen zu können, müssen manchmal noch weitere Voruntersuchungen durchgeführt werden.

 

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